Zwangsversteigerungen im Kreis Segeberg
Im Kreis Segeberg sind 6 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine im Kreis Segeberg
- Einfamilienhaus27. Oktober 2026Einfamilienhaus in Groß Kummerfeld24626 Groß KummerfeldAmtsgericht Bad Segeberg316.000 €
- Einfamilienhaus mit Garage10. November 2026Einfamilienhaus mit Garage in Schackendorf23795 SchackendorfAmtsgericht Bad Segeberg118.000 €
- Gründerzeitvilla17. November 2026Gründerzeitvilla in Bad Segeberg23795 Bad SegebergAmtsgericht Bad Segeberg146.000 €
- Wohn-/Wirtschaftsgebäude mit 2 Nebengebäuden18. November 2026Wohn-/Wirtschaftsgebäude mit 2 Nebengebäuden in Stocksee24326 StockseeAmtsgericht Plön289.000 €
- Wochenendhaus1. Dezember 2026Wochenendhaus in Nehms23813 NehmsAmtsgericht Bad Segeberg79.000 €
- Reihenmittelhaus16. Februar 2027Reihenmittelhaus in Bad Segeberg23795 Bad SegebergAmtsgericht Bad Segeberg132.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen im Kreis Segeberg
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es im Kreis Segeberg?
Stand 3. Oktober 2026 sind im Kreis Segeberg 6 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin im Kreis Segeberg?
Der nächste Termin ist am 27. Oktober 2026 um 10:00: Einfamilienhaus in Groß Kummerfeld, Amtsgericht Bad Segeberg.
Welche Amtsgerichte sind im Kreis Segeberg zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei 2 Amtsgerichten: Bad Segeberg, Plön. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte im Kreis Segeberg?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 139.000 € (6 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.